Es ist beunruhigend, wenn Politiker die Zuständigkeit von Gerichten in Zweifel ziehen. „Unterschiedliche Meinungen und kultivierter Streit gehören zu unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung. Dazu gehört auch eine Gerichtsentscheidung nicht gut zu finden. Aber die Kompetenz von Gerichten in Frage zu stellen tangiert die Gewaltenteilung, der wir die Stärke unseres Rechtsstaats und damit unseres demokratischen Gemeinwesens verdanken. Aus diesem Grund ist das leider keine harmlose Meinungsäußerung – erst recht nicht, wenn Sie von einem wichtigen Mandatsträger kommt.“ sagt Servet Köksal, Vorsitzender der SPD Wuppertal.
Mit deutlichen Worten reagiert Köksal auf eine Veröffentlichung sowie auf Presseberichte von Rainer Spiecker, der die Kompetenz eines Gerichts in Frage stellt, welches einen verkaufsoffenen Sonntag in Elberfeld am vergangenen Wochenende untersagt hatte. In derselben Veröffentlichung kritisierte Spiecker auch die Gewerkschaft ver.di, die als Interessenvertretung der Beschäftigten im Einzelhandel gegen den Verkaufsoffenen Sonntag geklagt und Recht bekommen hatte.
„Wer in einem Atemzug die Regelungskompetenz von Gerichten in Zweifel zieht und der Gewerkschaft die berechtigte Interessenvertretung von Beschäftigten abspricht, muss sich leider auffordern lassen, ernsthaft die eigene Rolle zu hinterfragen und reflektierend einzusehen, sich massiv vergaloppiert zu haben. Ich habe Herrn Spiecker als wertvollen demokratischen Mitstreiter kennengelernt und hoffe deshalb, dass er seine Äußerung revidiert und in Zukunft seine Worte sorgfältiger abwägt.“ so Köksal. Zumal das Gericht festgestellt habe, dass der Grund für die Beanstandung die seitens der städtischen Verwaltungsführung eingebrachte, nicht rechtskonforme Verwaltungsdrucksache war. Obwohl ver.di auf die fehlerhafte Situation bereits im August hingewiesen habe, sei durch die Stadtverwaltung keine Berichtigung eingeleitet worden.
Köksal: „Deshalb wäre es angemessen die Verwaltung aufzufordern, rechtsfehlerfreie Vorlagen einzubringen, anstatt die Kompetenz von Gerichten in Frage zu stellen.“
Auch der Grund für die unangenehm kurzfristige Entscheidung läge weder bei dem Gericht noch bei der Gewerkschaft sondern bei der Verwaltung, die erst nach einer Erinnerung durch ver.di die vergessene Veröffentlichung der Verordnung am Donnerstag Abend und somit 3 Tage vor der Sonntagsöffnung nachgeholt habe. Die Gerichtsentscheidung sei erst nach dieser Veröffentlichung möglich gewesen.